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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für EVENTAUSSTATTUNG COCO Gutscheine
 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der Eventausstattung Coco Inh. Ayhan Ari, Böcklerstr. 38 , 47533 Kleve, ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

 

2. Datenschutz

Eventausstattung Coco nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

 

3. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen Eventausstattung Coco und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von Eventausstattung Coco . Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

5. Gültigkeitszeitraum

Eventausstattung Coco Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behält sich EA Coco vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website linktr.ee/eventausstattung_coco

rechtzeitig angekündigt wird.

 

 

6. Einlösung

Eventausstattung Coco Gutscheine können bei Eventausstattung Coco eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Die Gutscheine gelten nur für den Verleih unserer Veranstaltungstechnik. Fahrtkosten, Personalkosten und Materialkosten werden bei der Berechnung der Mindestbuchung des Geschenkgutscheins nicht Berücksichtigt. Bei Verlust eines Eventausstattung Coco Gutscheins ist kein Ersatz möglich. EA Coco übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung der Zusammensetzung der angeschlossenen Partner entstehen.

 

7. Berechtigung bei Einlösung

Eventausstattung Coco ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und Eventausstattung Coco unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

 

8. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Eventausstattung Coco Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

 

9. Kombination

Eine Kombination aus zwei oder mehreren Gutscheinen ist nicht möglich. 

Stand: 07/23

Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

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